Der Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet ist die deutsche Erweiterung des liturgischen Kalenders der katholischen Kirche, der neben den Festen des römischen Generalkalenders zahlreiche Gedenktage von Heiligen enthält, die in der Region gewirkt haben oder dort besonders verehrt werden. Er gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in den Bistümern Luxemburg, Lüttich, Metz, Straßburg, Vaduz und Bozen-Brixen. In einzelnen Diözesen und Ordensgemeinschaften wird er wiederum durch deren Eigenfeiern ergänzt. Die Anwendung für die jeweilige Diözese regelt das Direktorium.
Die Feste und Gedenktage des Regionalkalenders
Aufgeführt sind die Gedenktage im Laufe des Jahres (Proprium), die entsprechend ihrem Rang im Kirchenjahr gefeiert werden. Die Eigenfeiern des Regionalkalenders sind mit einem * gekennzeichnet.
Im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz sind gebotene Feiertage die folgenden:
- Geburt unseres Herrn Jesus Christus (25. Dezember)
- Fest des hl. Stephanus (26. Dezember)
- Hochfest der Gottesmutter Maria (1. Januar)
- Erscheinung des Herrn (6. Januar) (teilweise)
- Ostermontag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (teilweise)
- Aufnahme Mariens in den Himmel (15. August) (teilweise)
- Allerheiligen (1. November) (teilweise)
Einzelnachweise
Weblinks
- Liturgischer Kalender – berechnet den liturgischen Kalender für das deutsche Sprachgebiet (oder einzelner Diözesen) für ein beliebiges Kalenderjahr
- Schott-Messbuch – enthält die liturgischen Texte für alle Tage des deutschen Regionalkalenders




