Ein Funkdienst (englisch radiocommunication service) umfasst entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die Gesamtheit der Funkanwendungen oder Funknutzungen, deren Verwendungszweck ein wesentliches gemeinsames Merkmal besitzt. Er kann u. a. der Übermittlung, der Aussendung oder dem Empfang von Funkwellen für Zwecke des Fernmeldeverkehrs oder der Radioastronomie dienen. Funkdienste können rein zivil, militärisch oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genutzt werden.

Falls nichts Gegenteiliges angegeben ist, bezieht sich jeder in der VO Funk genannter Funkdienst auf die terrestrische Anwendung, wobei die VO Funk vereinbarungsgemäß das elektromagnetische Spektrum von 8,3 kHz bis 3000 GHz reguliert und weltweit an Funkdienste zuweist.

Kategorisierung

Eine Kategorisierung verschiedener Funkdienste findet sowohl durch die ITU als auch durch den nationalen Hoheitsträger für die Regulierung von Funknutzungen statt (in Deutschland die Bundesnetzagentur/Frequenzverwaltung).

Tabelle der Funkdienste (gemäß ITU / VO Funk)

In der deutschen Verordnung bzw. gemäß ITU/VO Funk gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Unterscheidung der Zuweisung an Funkdienste

Die Funkdienste werden nach primären und sekundären Funkdiensten unterschieden. In den betreffenden Plänen und Tabellen sind diese in der Regel in einer extra Spalte durch unterschiedliche Schreibweisen wie folgt gekennzeichnet:

  • Primärer Funkdienst: Schreibweise in Großbuchstaben, z. B. FESTER FUNKDIENST
  • Sekundärer Funkdienst: normale Schreibweise, z. B. Ortungsfunkdienst.

Ein primärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen im betreffenden Band Schutz gegen Störungen durch Funkstellen sekundärer Funkdienste verlangen können, auch wenn diesen Frequenzen bereits zugeteilt sind. Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen primären Funkdienstes kann nur die Funkstelle verlangen, der die Frequenz früher zugeteilt wurde.

Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können, unabhängig davon, wann die Frequenzzuteilung an Funkstellen des primären Funkdienstes erfolgt. Sie können jedoch Schutz gegen Störungen durch Funkstellen des gleichen oder eines anderen sekundären Funkdienstes verlangen, deren Frequenzzuteilung später erfolgt.

Siehe auch

  • Funknetz, Funktechnik
  • Landfunkdienst

Weblinks

  • Internationale Fernmeldeunion
  • Funkdienste - Erklärung und Auflistung vom Fernmeldebüro der Republik Österreich

Einzelnachweise


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